Böllerschießen
Böllern ist ein Jahrhunderte altes Brauchtum und als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt. Ursprünglich sollte es böse Geister vertreiben und zu besonderen Anlässen als gute Vorzeichen dienen. Besondere Anlässe stellen Hochzeiten, Taufen aber auch an Schützenfesten wie die Königsfeier dar. Des Weiteren stellt Böllern keine kriegerische Handlung dar, es wird weder mit militärischer Uniform geworben noch Kriegsszenen nachgespielt, auch nationalsozialistische Tendenzen werde nicht geduldet.
Böllerordnung des BSV:
Regelwerk Böllerwesen (Stand 04/2024)
Historie:
Dem Böllern geht eine sehr lange Tradition voraus bereits ab dem 14./15. Jahrhundert, dennoch ist es bis heute nicht gelungen die genaue Entstehung nachzuweisen. Es galt hauptsächlich positiven Anlässen wie Hochzeiten oder auch dem Empfang eines Königs. Aber auch bei Kriegs- oder Feuergefahr wurden die Böller genutzt, um Aufmerksam zu machen.
Böllerarten:
Es gibt verschiedene Böller Arten: Handböller, Schaftböller, Standböller, Mörser, Vorderladerkanonen, Hinterladerkanonen und Höhenböller, die mithilfe einer Abschussrampe in den Himmel geschossen werden. Die Böllergeräte haben unterschiedliche Kaliberzahlen. Handböller zwischen 12mm – 24mm, Schaftböller zwischen 18mm und 40mm und Stand und Kanonen zwischen 20mm-80mm. Auch stellen Böller keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes dar, denn das Ziel des Böllerschießens ist es einen Knall zu erzeugen, nicht mit einem Projektil die Scheibe zu treffen.
Rechtliche Grundlagen
Böllergeräte zählen nicht zu den Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Erwerb und der Umgang mit Böllerpulver unterliegen dem Sprengstoffrecht. Einschlägig ist das Sprengstoffgesetz und je nach Bundesland die Verordnungen dazu. In Baden-Württemberg gibt es keine weiterführenden Verordnungen. Maßgeblich für die Praxis des Böllerschießens sind jedoch die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz heraus gegebenen Sicherheitsregeln für Böllerschützen „Empfehlungen für ein sicheres Böllerschießen“ in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2023/Boeller_-_Empfehlungen_sicheres_Boellerschiessen_2023.pdf). Diese werden in Baden-Württemberg als Stand der Technik angesehen und entsprechend angewendet. Dort sind alle nachfolgend kurz beschriebenen Voraussetzungen ausführlich dargestellt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Jeder Böllerschütze muss für den Erwerb und Umgang mit Böllerpulver im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sein. Diese erteilen auf Antrag die Landratsämter bzw. Großen Kreisstädte als Kreispolizeibehörden.
Um die Erlaubnis beantragen zu können, ist ein Nachweis der Fachkunde in Form eines Fachkundezeugnisses erforderlich. Die Fachkunde erwirbt man durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang Böllern. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachzuweisen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls bei der Kreispolizeibehörde zu beantragen.
Zudem wird ein Bedürfnisnachweis benötigt. Das Bedürfnis wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Böller- oder Schützenverein begründet und vom Vereinsvorstand bescheinigt.
In der Regel muss man mindestens 21 Jahre alt sein, um eine Erlaubnis nach § 27 zu erhalten.
Die Erlaubnis muss alle fünf Jahre per Antrag verlängert werden.
Beschusspflicht
Geböllert werden darf nur mit von einem staatlichen Beschussamt beschossenen Böllergeräten, für die eine gültige Beschussbescheinigung vorliegt. Alle fünf Jahre muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen.
Sicherheit beim Böllern
Beim Umgang mit Böllerpulver ist die Sicherheit der Böllerschützen und der weiteren Anwesenden unbedingt zu gewährleisten. Jede erlaubnisinhabende Person ist dafür selbst verantwortlich und hat die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Jeder kann dazu beitragen, indem er die Sicherheitsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums kennt und beachtet. Dort sind neben grundsätzlichen Verhaltensregeln unter anderem Regelungen zu folgenden Punkten getroffen:
– Festlegung von Sicherheitsbereichen
– Lärmschutz
– Laden und Schießen
Laden und Schießen
Die Einhaltung von Grundsätzen der Sicherheit bei einem Böllerschießen wird wesentlich erleichtert, wenn das Laden und Schießen geregelt und geordnet abläuft. Dies kann durch präzise Lade- und Schusskommandos erreicht werden. Diese können wie folgt lauten:
Lade- und Schusskommandos
Böllerschützen habt acht!
Zum (Programmpunkt benennen, z.B.) Langsamen Reihenfeuer Böller laden!
Setzt den Kork!
Gemeinsames Verdämmen!
Zündhütchen setzen!
Spannt den Hahn!
Hoch legt an!
Gebt FEUER!
Anzeige
Böllerschießen sind nicht genehmigungspflichtig. Es empfiehlt sich jedoch eine rechtzeitige vorherige Anzeige bei der Ortspolizeibehörde, sprich Gemeindeverwaltung.