Fortbestehen der Erlaubnis - Information für Sportschützen über dem Grundkontingent
Das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition von Schützen „Über dem Grundkontingent“ nach §14. Abs.5 WaffG sorgt nach wie vor für große Unsicherheiten, sowohl bei den Schützen als auch bei den Landrats- und Ordnungs-Ämtern.
Daher möchten wir Sie mit dem folgenden Schreiben über den aktuellen Sachstand informieren: